Spanien aktuell

Dieses Thema wird in Artikel 37.5 des Arbeitnehmergesetzes geregelt. Nach dieser Regelung sind die Fälle, in denen man die Reduzierung der Arbeitszeit aus familiären Gründen beantragen kann, wie folgt.

Aus Gründen der gesetzlichen Vormundschaft von in direkter Obhut befindlicher Personen:

  • Kinder unter 12 Jahren
  • Kinder mit körperlichen und geistigen Behinderungen, die keiner bezahlten Aktivität nachgehen.

Für die Betreuung eines direkten Verwandten bis zweiten Grades, der aus Gründen des Alters, eines Unfalls oder Krankheit nicht für sich selbst sorgen kann und keine bezahlte Tätigkeit ausübt:

  • Die Dauer von diesem Anspruch der Arbeitszeitverkürzung gilt bis zum 12. Lebensjahr des zu betreuenden Minderjährigen. In den anderen Fällen gibt es keine zeitliche Begrenzung.
  • Das Gehalt wird proportional zur Verkürzung der Arbeitszeit reduziert. Die Gehaltsreduzierung wirkt sich sowohl auf das Grundgehalt als auch auf die Gehaltszuschläge aus, die auf der Gehaltsabrechnung erscheinen und für die Sozialversicherung gezahlt wird.
  • Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich das Recht, die Stunden zu wählen, in denen er den Arbeitstag verkürzt. Wenn jedoch mehrere Mitarbeiter im Unternehmen eine Arbeitszeitverkürzung beantragen, kann das Unternehmen über die Verteilung der Arbeitszeiten entscheiden, sodass die Tätigkeit des Unternehmens nicht beeinträchtigt wird.
  • Es wird empfohlen diese Arbeitszeitverkürzung schriftlich mindestens 15 Tage im Voraus mitzuteilen. Es gibt kein offizielles Kommunikationsmodell. Der Arbeitnehmer muss außerdem mindestens 15 Tage im Voraus über den Wiedereinstieg in die normale Arbeitszeit informieren.
  • Die spanische Sozialversicherung rechnet die Beiträge zur Renten- und Arbeitsunfähigkeits-versicherung während der ersten zwei Jahre der Arbeitsverkürzung aufgrund von Kinderbetreuung zu 100% an, welche somit den gleichen Beträgen entsprechen, wie ohne die Arbeitszeitverkürzung.
  • Während des ersten Jahres der Verkürzung der Arbeitszeit aufgrund der Betreuung von Familienangehörigen betrachtet die spanische Sozialversicherung die Beiträge zur Renten- und Arbeitsunfähigkeitsversicherung, bei Tod und Überleben , sowie Mutterschaft und Vaterschaft, als 100% von dem Betrag, der einem Arbeitstag ohne Kürzung entsprechen würde.
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