Spanien aktuell

Im Oktober 2020 wurden zwei Königliche Gesetzesdekrete (Königliches Gesetzesdekret 901/2020 und 902/2020 vom 13. Oktober 2020) verabschiedet, welche die Mechanismen festlegen, die zur Ermittlung der Lohndiskriminierung eingesetzt werden. Diese Verpflichtung zur Vergütungstransparenz beruht auf den folgenden Instrumenten:

  • Gleichstellungsplan
  • Gehaltsregister

Bei dem Gleichstellungsplan handelt es sich um ein Dokument mit Maßnahmen, die das Unternehmen durchführen muss, um eine gleiche Behandlung und Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen zu erreichen. Das Ziel ist die Beseitigung der Geschlechterdiskriminierung.

Zurzeit müssen alle Unternehmen mit mehr als 150 Arbeitnehmern, sowie Unternehmen, deren Tarifvertrag dies vorschreibt, einen Gleichstellungsplan ausarbeiten und anwenden.

In der Zukunft müssen auch Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmern einen Gleichstellungsplan erstellen. In den kommenden Jahren wird diese Verpflichtung schrittweise, entsprechend der Unternehmensgröße, wie folgt umgesetzt:

Ab dem 7. März 2021 werden Unternehmen von 101 bis 150 Arbeitnehmern verpflichtet

Ab dem 7. März 2022 werden Unternehmen von 50 bis 100 Arbeitnehmern verpflichtet

In den von den Unternehmen zu erstellenden Gleichstellungsplänen sind folgende Elemente enthalten:

  • Gehaltsprüfungen: zur Überprüfung, ob das Unternehmen in Vergütungsfragen den Grundsatz der Gleichstellung von Männern und Frauen einhält.
  • Bewertungssystem der Arbeitsplätze innerhalb der im Tarifvertrag vorgesehenen Berufsklassifizierung, sowie im Unternehmen.
  • Recht der Arbeitnehmer auf Information

Registrierung der Gleichstellungspläne: Diese müssen in demselben öffentlichen Register eingeschrieben werden, in dem die Tarifverträge registriert sind.

Nichteinhaltung der Gleichstellungspläne: Wenn das Unternehmen der Verpflichtung zur Erstellung eines Gleichstellungsplans nicht nachkommt, handelt es sich laut Gesetzgebung um eine sehr schwerwiegende Ordnungswidrigkeit, für die Geldbußen ab 6.200 Euro verhängt werden.

In Bezug auf die Gehaltsregister sind ALLE Unternehmen verpflichtet, dieses zu erstellen.

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