Die Zweite Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union hat am 22.12.2022 entschieden, dass der Arbeitgeber die Kosten für eine Brille oder Kontaktlinsen für die Arbeitnehmer übernehmen muss,
Änderung in der Sondersteuerregelung für ENTSANDTE
Im Startup- Gesetz zur Förderung des Startup-Ökosystems in Spanien, werden ab dem 1. Januar 2023 wichtige Änderungen im sogenannten Beckham Law eingeführt und zum Beispiel, die Anforderungen zur Anwendung der steuerlichen Sonderregelung für hochqualifizierte ausländische Arbeitskräfte angepasst.
Am 28. September wurde das Königliche Dekret 817/2021 veröffentlicht, in dem der Interprofessionelle Mindestlohn für 2021 mit einer Erhöhung von 15,00 Euro festgelegt wurde. Dieser Beschluss ist mit Wirkung vom 1.09.2021 in Kraft getreten.
Am 2. Dezember 2019 wurde die Europäische Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Erklärung der Umsatzsteuer für Fernverkäufe von Waren und Dienstleistungen, sowie bestimmter inländischer Lieferungen,
Mit Inkrafttreten des Gesetzes 11/2021, das am 11 Juli in diesem Jahr zur Verhinderung von Steuerbetrug verabschiedet wurde, ändert sich die Regelung für den Entzug der Steueridentifikationsnummer (NIF) spanischer Unternehmen.
Es gibt besondere Arten von Verträgen wie den Ausbildungs- und Lehrvertrag sowie Praktiumsverträge und Praktikumsverträge in Vereinbarung mit den Universitäten, die für Unternehmen -unabhängig von ihrer Größe- eine sehr rentable Investition sein können.
Im Oktober 2020 wurden zwei Königliche Gesetzesdekrete (Königliches Gesetzesdekret 901/2020 und 902/2020 vom 13. Oktober 2020) verabschiedet, welche die Mechanismen festlegen, die zur Ermittlung der Lohndiskriminierung eingesetzt werden. Diese Verpflichtung zur Vergütungstransparenz beruht auf den folgenden Instrumenten:
Verfahren der temporären Arbeitsregulierung (ERTEs)
Das Fortbestehen des durch COVID-19 verursachten gesundheitlichen Notstandes, und den damit verbundenen negativen Folgen für Unternehmen und Arbeitsmarkt, macht die Beibehaltung der im Königlichen Gesetzesdekret 8/2020 vom 17. März vorgesehenen außerordentlichen Maßnahmen zur Bewältigung der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Virus erforderlich.
Seitdem in Spanien am 14. März 2020 der Alarmzustand ausgerufen wurde, war es nicht mehr möglich einen persönlichen Termin bei den öffentlichen Verwaltungen zu bekommen, da die Büros für den Publikumsverkehr geschlossen waren. Von daher wurden von der Sozialversicherungsanstalt (T.G.S.S.) und den Steuerbehörden neue elektronische Verfahren eingeführt, welche auch nach Beendigung des Notstandes bestehen bleiben werden, und die eine interessante Alternative zum bisher üblichen Behördengang darstellen. Im Folgenden Text finden Sie eine kurze Zusammenfassung dieser elektronischen Neuerungen: