Spanien aktuell

Ausbildungs- und Lehrvertrag sowie Praktikumsvertrag und Praktikumsvertrag in Vereinbarung mit der Universität

Es gibt besondere Arten von Verträgen wie den Ausbildungs- und Lehrvertrag sowie Praktiumsverträge und Praktikumsverträge in Vereinbarung mit den Universitäten, die für Unternehmen -unabhängig von ihrer Größe- eine sehr rentable Investition sein können.

Sie bieten die Möglichkeit Talente früh anzuziehen und zu halten, und so ein Team junger und gut ausgebildeter Mitarbeiter zu schaffen, auf die sich die Firma bei ihrer Entwicklung, ihrem Wachstum und der Erreichung ihrer Ziele verlassen kann. Die eingestellte Person erhält im Gegenzug Zugang zum Arbeitsmarkt und in einigen Fällen zusätzlich eine berufliche Qualifikation. Des Weiteren gibt es in verschiedenen Fällen Vergünstigungen bei der Sozialversicherung, die im folgenden Text aufgeführt sind.

Im Anschluss finden Sie eine Aufstellung der verschiedenen Vertragsarten mit den jeweiligen Bedingungen:

Voraussetzungen an den Arbeitnehmer

Ausbildungs- und Lehrvertrag

Praktikumsvertrag

Zielgruppe
  • Junge Menschen ohne vorherige Ausbildung für den entsprechenden Berufszweig (sie werden auf theoretische und praktische Weise geschult, um ihn anschließend ausüben zu können)
  • Vorausgegangene Berufsausbildung ohne Bezug zur jetzigen Arbeitsstelle
  • Hochschulabsolventen
  • Fachhochschulabsolventen
  • Berufsschule, mittleres Niveau
  • Personen mit Berufsbescheinigung
  • Beschäftigung in direktem Zusammenhang mit der Ausbildung (Erwerb beruflicher Praxis)
Altersgruppe
  • Nur zwischen 16 und 25 Jahren (ausgenommen Arbeitnehmer mit anerkannter Behinderung)
  • Für über 30-Jährige: bis zu 5 Jahre nach Abschluss des Studiums (7 Jahre für Arbeitnehmer mit einer Behinderung von 33% oder mehr)
  • Unter 30-Jährige ohne Auflagen

 

Vertragsdauer

Ausbildungs- und Lehrvertrag

Praktikumsvertrag

  • 1 Jahr (Minimum) bis 3 Jahre (Maximum), niemals weniger als 6 Monate
  • Hinweis: Tarifvertrag konsultieren
  • 6 Monate (Minimum) bis 2 Jahre (Maximum)
  • Hinweis: Tarifvertrag konsultieren

 

Vergütung

Ausbildungs- und Lehrvertrag

Praktikumsvertrag

  • Laut Tarifvertrag mindestens 75% des gesetzlichen Mindestlohns (im 1. Jahr) und 85% (im 2. und 3. Jahr)
  • Gesetzlicher Mindestlohn 2021=950 Euro (ohne anteilige Lohnzahlungen)
  • Im ersten und zweiten Jahr, nicht weniger als 60% oder 75% des im Tarifvertrag festgelegten Gehaltes für einen Arbeitnehmer mit einem herkömmlichen Vertrag für die gleiche Position
  • Niemals unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn

 

Arbeitszeit

Ausbildungs- und Lehrvertrag

Praktikumsvertrag

  • IMMER Vollzeit
  • 1. Jahr: 75% effektive Arbeit und 25% Ausbildung
  • 2. und 3. Jahr: 85% effektive Arbeit und 15% Ausbildung
  • Teilzeit oder Vollzeit

 

Vergütung Sozialversicherungsbeiträge

Ausbildungs- und Lehrvertrag

Praktikumsvertrag

Drei monatliche Vergütungen (für die gesamte Vertragsdauer):

  • 100% Sozialversicherung (75% in Unternehmen mit mehr als 250 Arbeitnehmern)
  • 100% Kosten für die theoretische Ausbildung
  • 60-80 Euro (je nach Anzahl der Beschäftigten)
  • Nur bei anerkannter Behinderung

 

Ausbildung

Ausbildungs- und Lehrvertrag

Praktikumsvertrag

  • Arbeitnehmer erhält eine offizielle Ausbildung mit einer Berufsbescheinigung
  • Keine theoretische Ausbildung

 

Praktikumsvertrag in VEREINBARUNG MIT DER UNIVERSITÄT

Bei Praktikumsverträgen in VEREINBARUNG MIT DER UNIVERSITÄT wird laut dem Gesetzestext RDL 8/2014 für diese Art von Praktikum eine 100% Vergütung der Sozialversicherungskosten gewährt. Das Unternehmen muss dafür vorher einen spezifischen Beitragscode bei der Sozialversicherung anfordern, um den Praktikanten entsprechend anzumelden.

Es besteht die Möglichkeit zu einem schulischen- und außerschulischen Praktikum. Ein außerschulisches Praktikum (practica extracurricular) hat das gleiche Ziel wie ein schulisches Praktikum (practica curricular). Der Hauptunterschied besteht darin, dass ein außerschulisches Praktikum nicht im Ausbildungsplan enthalten ist. Das heißt, ein außerschulisches Praktikum ist kein Bestandteil eins Unterrichtsfaches und wird nicht im Ausbildungsprogramm angerechnet.

Wenn das Unternehmen beschließt, den Praktikanten zu vergüten, besteht bei einem externen schulischen Praktikum eine 100% Vergütung auf den Sozialversicherungsbeitrag, während es bei bezahlten einem außerschulischen Praktikum keine Vergütung gibt.

Bei externen außerschulischen Praktika werden die gleichen Festbeträge wie bei den Ausbildungsverträgen, ohne Abzüge für Arbeitslosigkeit, Lohngarantiefond/ FOGASA, sowie Ausbildung, wie folgt berechnet:

Gewöhnliche Beiträge
Unternehmen Praktikant Total
42,56€ 8,49€ 51,05€
Beiträge für Betriebsunfälle und Krankheit
Unternehmen Praktikant Total

Krankheitsfall:3,27€
Berufsunfähigkeit, Sterbefall und Überleben: 2,58€

 -- 5,85€

 

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